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Тип: Заметка
Раздел: О культуре
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Заметки

Für die Verletzung dieser Vorschriften ist ein Ausschluss aus der Gesellschaft vorgesehen.
Die Gesellschaft «FGLWA» handelt auf die Rechte einer gemeinnützigen Organisation und zielt nicht darauf ab, Gewinne aus ihren Aktivitäten zu erzielen.
Die Gesellschaft «FGLWA» akzeptiert keine kommerzielle Finanzierung von staatlichen oder nichtstaatlichen Behörden oder von Einzelpersonen.
Ausnahmen können freiwillige, unentgeltliche Spenden sein. Freiwillige, unentgeltliche (vorzugsweise wenige in Größe und Anzahl) Spenden von Organisationen oder Einzelpersonen und Schenkungsurkunden sind zulässig. Innerhalb der Gesellschaft sind auch Spenden oder Spenden der Teilnehmer untereinander unter Einhaltung der Bedingungen der Unentgeltlichkeit und Freiwilligkeit erlaubt (es ist eine geringe Anzahl an Spenden / Geschenken in Bezug auf Größe und Anzahl wünschenswert).
Die Gesellschaft «FGLWA» akzeptiert keine Finanzierung (einschließlich sogar Spenden und Spenden) aus dem Ausland, d.h. Von staatlichen Stellen, nichtstaatlichen Stellen und Einzelpersonen, die sich außerhalb des Staates befinden, in dem die Gesellschaft tätig ist. Eine solche Regel ist festgelegt, um einen Konflikt der Gesellschaft mit der Staatsmacht zu vermeiden.
10. Die Mitglieder der Gesellschaft «FGLWA» haben das Recht, am Leben der Gesellschaft teilzunehmen, ihre Interessen in der Außenwelt zu vertreten und zu verteidigen, für den Eintritt in die Gesellschaft zu werben, die Gesellschaft in der Außenwelt auf jede mögliche Weise zu popularisieren.
11. Mitglieder der Gesellschaft «FGLWA» können auf der Grundlage gemeinsamer Interessen miteinander kommunizieren, interagieren und kommunizieren, um verschiedene Themen im Zusammenhang mit Kultur zu diskutieren – Literatur, Wissenschaften, Künste usw. Die Mitglieder der Gesellschaft «FGLWA» können sich gegenseitig erziehen, Wissen, interessante Fakten auf dem Gebiet der Kultur usw. teilen.
Die Aktivität der Mitglieder der Gesellschaft, ihre Interaktion, Kommunikation und Kommunikation werden in jeder Hinsicht gefördert.
Die Kommunikation der Mitglieder der Gesellschaft beruht auf den Grundsätzen der Höflichkeit und des gegenseitigen Respekts.
12. Die Mitglieder der Gesellschaft «FGLWA» können sich gegenseitig innovative kreative Ideen anbieten und sie in die Außenwelt bringen. Neue innovative kreative Ideen werden in jeder Hinsicht gefördert.
Die Umsetzung solcher Ideen ist eine außergewöhnliche Initiative der Mitglieder der Gesellschaft auf den Prinzipien der Freiwilligkeit und der Unentgeltlichkeit.
Die Umsetzung dieser Ideen sollte nicht gegen die Regeln der Gesellschaft verstoßen.
13. Mitglieder der Gesellschaft «FGLWA», die Fähigkeit haben, künstlerische oder nicht künstlerische Werke zu verfassen, können ihre Werke frei innerhalb der Gesellschaft verteilen, ohne Einschränkungen, um andere Mitglieder der Gesellschaft mit ihren Werken vertraut zu machen. Die Urheberschaft wird in jeder Hinsicht gefördert und kann durch nichts eingeschränkt werden.
Es ist erlaubt, alle bereitgestellten Werke des Autors frei zu lesen, zu besprechen und ihre eigene Meinung über ein gemochtes oder missverstandenes Werk(-en) auszudrücken.
Es ist verboten, das Werk des Autors oder des Autors selbst zu beleidigen, es grob zu bewerten, die Ehre und Würde des Autors in den Augen der anderen Mitglieder der Gesellschaft zu vermindern. Im Falle eines missverstandenen Werkes wird einem Mitglied der Gesellschaft empfohlen zu sagen: «Dieses Werk (das Werk) hat mir nicht sehr gut gefallen, weil / im Zusammenhang mit… [den Grund angeben]». Eine grobe Form der Rezension für das Werk und seine Beleidigung ist nicht erlaubt. Bei Verstößen gegen die oben genannten Bestimmungen können eine Warnung und eine strenge Warnung als Einziehungsmaßnahme gelten. Für systematische Verstöße – eine Ausnahme von der Gesellschaft.
Jedes Mitglied der Gesellschaft kann seine eigene Meinung zu einem bestimmten Werk äußern oder sich von der Meinungsäußerung abhalten.
Jedes Werk, das von einem bestimmten Autor geschrieben wurde, gehört vollständig dem einen oder anderen Autor. Wenn ein Werk in einem Co-Autor geschrieben wird, hat jeder der Autoren die gleichen Rechte daran. Mit anderen Worten, das Urheberrecht an einem bestimmten Werk ist dem jeweiligen Autor vorbehalten. Die Verbreitung der Werke unter der Gesellschaft erfolgt durch den Autor, um die anderen Mitglieder der Gesellschaft mit einem bestimmten Werk vertraut zu machen, zu popularisieren und zu verbinden, da dadurch auch das Prinzip der Popularisierung der Kultur umgesetzt wird.
14. In der Gesellschaft «FGLWA» ist der Diebstahl oder die Aneignung von Urheberrechten an einem bestimmten Werk durch ein Mitglied der Gesellschaft (oder Dritte) nicht gestattet. Jeder Versuch, Werke ohne die Zustimmung des Autors außerhalb der Gesellschaft zuzuordnen und/oder zu verbreiten, ohne die Zustimmung des Autors zu korrigieren oder Werke von Nichtmitgliedern (Verstorbene oder heute Lebende) für ihre eigenen zu veröffentlichen, wird als schwerwiegende Verletzung angesehen und führt zu einem Ausschluss aus der Gesellschaft.
15. In der Gesellschaft «FGLWA» ist es auch erlaubt, Werke und Autoren, die nicht Mitglied der Gesellschaft sind (Verstorbene und heute Lebende), zur Einsicht zu verbreiten, aber auch unter Beachtung des Urheberrechts und unter Angabe der Urheberschaft.
16. In der Gesellschaft «FGLWA» ist es nicht erlaubt, die Ehre und Würde jener Personen, die nicht Mitglied der Gesellschaft sind, zu erniedrigen, sie öffentlich zu diskutieren und zu beleidigen. Diese Bestimmung gilt sowohl für Verstorbene als auch für heute lebende Personen.
17. Die Interaktion und Kommunikation der Mitglieder der Gesellschaft untereinander erfolgt in jeder für sie geeigneten Sprache. Falls andere Mitglieder der Gesellschaft die Worte anderer nicht verstehen und den Wunsch äußern, sie zu verstehen, muss ihnen eine Übersetzung zur Verfügung gestellt werden.
Es kann sowohl natürliche als auch künstliche Sprachen geben, die unterwegs sind.
Die Verwendung des hochspezialisierten Vokabulars einer bestimmten Sprache (sog. «Slang») ist nicht verboten, wird aber auch nicht gefördert.
Es ist verboten, Obszönitäten einer Sprache zu verwenden, um jemanden oder irgendetwas zu beleidigen. Es gibt jedoch kein vollständiges Verbot von obszönen Wörtern. In bestimmten Fällen (aber nicht im Zusammenhang mit Beleidigungen) ist ihre Verwendung möglich, obwohl sie nicht ermutigt wird.
18. Nach dem Ausschluss aus der Gesellschaft kann das ehemalige Mitglied nach einiger Zeit als Kandidat für den Wiedereintritt in die Gesellschaft betrachtet werden (mit dem Versprechen, die Regeln künftig nicht zu brechen). Diese Praxis kann in bestimmten Fällen stattfinden.

Das Symbolik:
1. Die Symbolik der Gesellschaft «FGLWA» ist in Übereinstimmung mit dieser Satzung festgelegt.
2. Als Wappen der Gesellschaft «FGLWA» ist ein Symbol festgelegt, das eine grafische Darstellung eines geöffneten Buches darstellt, das in einer horizontalen Position in den in der Mitte geöffneten Seiten platziert ist und darüber eine Figur eines Atoms mit sichtbaren Komponenten, dem Kern und Elektronen, darstellt, die sich um den Kern drehen.
Es wird angenommen, dass das offenbarte Buch Literatur im breiten Verständnis des Begriffs und Atom als Wissenschaft symbolisiert, auch im breiten Verständnis des Begriffs.
Das Wappen der Gesellschaft «FGLWA» ist auf dem Titelblatt dieser Satzung abgebildet.
3. Die etablierte Symbolik spielt die Rolle eines Identifikators der Gesellschaft in der Außenwelt, mit dem man die Gesellschaft leicht erkennen kann.
4. Jedes Mitglied der Gesellschaft ist verpflichtet, die Symbolik der Gesellschaft mit Respekt zu behandeln und keine Handlungen zu zeigen, die Autorität und Bedeutung der Symbolik der Gesellschaft untergraben könnten. Solche Handlungen werden als Verstoß gegen die festgelegten Regeln angesehen und können die Anwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis hin zum Ausschluss aus der Gesellschaft zur Folge haben.
5. Es ist verboten, die Symbolik der Gesellschaft zu ihrem Vorteil ohne die offizielle Zustimmung und Genehmigung der Gesellschaft zu verwenden, einschließlich der Verwendung von Symbolik durch die Mitglieder der Gesellschaft ohne Wissen der Gesellschaft. Die Verwendung von Gesellschaftssymbolen für kommerzielle Zwecke ist strengstens untersagt.
6. Die Gesellschaft kann in bestimmten Fällen offiziell die Verwendung ihrer Symbolik zu ihrem Vorteil für Nichtmitglieder der Gesellschaft ermöglichen.
7. Die Symbolik der Gesellschaft kann in Agitationen und bei der Popularisierung der Gesellschaft in der Außenwelt (sowohl von Mitgliedern als auch von Nichtmitgliedern der Gesellschaft mit offizieller Zustimmung der Gesellschaft) verwendet werden.
Nach der offiziellen Erlaubnis der Gesellschaft ist das Drucken der Symbolik und ihre Veröffentlichung in Informationsnetzen zulässig.

Das Möglichkeiten der Interaktion:
1. Die Art und Weise, wie die Mitglieder der Gesellschaft «FGLWA» miteinander für die Existenz und das Funktionieren der Gesellschaft interagieren, wird in Übereinstimmung mit dieser Satzung bestimmt.
2. Die Art und Weise, wie Mitglieder der Gesellschaft «FGLWA» miteinander interagieren, kann durch Informationsnetze oder durch persönliche Treffen interagieren.
Die Interaktion in Informationsnetzen kann durch Kommunikation verschiedener Art dargestellt werden (Gruppen, Gemeinschaften, Kanäle in sozialen Netzwerken usw.).
Alle Arten der Interaktion dürfen nicht gegen die etablierten Regeln der Gesellschaft verstoßen.
3. Die Interaktionen durch Informationsnetzwerke und durch persönliche Treffen sind miteinander gleichbedeutend.

Das Termine der Organisation:
1. Die Termine der Organisation der Gesellschaft sind in Übereinstimmung mit dieser Satzung festgelegt.
2. Die Gesellschaft wird am 1 August 2025 gegründet.
3. Am 1 August 2025 wurde die Gesellschaft «FGLWA» durch einen gemeinsamen Beschluss der Mitglieder den Namen von Jakob Petrovich Polonsky (1819-1898), einem russischen Dichter und Prosaiker, getragen.

La Ĉarto Libera Komunumo de Literaturo, Sciencoj kaj Aŭtoreco [b](Komunumo

Обсуждение
04:47(3)
1
Александр Джуга
Устав написан на русском, английском, немецком языках и на международном языке эсперанто.
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Правильно! Как можно без эсперанто? Без эсперанто никак нельзя!
Но я так и не понял - что это и зачем? Нет, я не против, я искренне желаю понять главную идею и цель общества "Волна" (Вольного общества литературы, науки и еще чего-то там. А, вот - авторства!)
Можно как-то покороче пояснить, а то мне такой объем мелким почерком, да еще и на эсперанто, не очень дался.
15:39
Да-да-да Джуга, я тоже не осилил всего текста, многовато и мудрено. Хотелось бы покороче и самую суть!
10:35(1)
Владимир Алексеевич Афутин
Ну, Устав – это скорее пример того, как должны выглядеть уставы сообществ подобного образца, написан для тренировки и чисто из спортивного интереса, т.е. "как надо писать уставы".
Но, по правде говоря, такое сообщество впоследствии действительно было создано. Если будет интересно, вот ссылка в ВК и Telegram:
@obshchestvopolonskogo
Присоединиться может любой желающий.
В обществе регулярно публикуется контент на исторические, научные, литературные и иные связанные с этим темы.
10:54(1)
Александр Джуга
Если там такое же занимательное чтиво, то, благодарю, но я воздержусь.
10:59
Владимир Алексеевич Афутин
Там много всего.
Но право Ваше.
Никто ни к чему никого не принуждает, всё абсолютно на добровольных началах.
09:24
Комментарий удален автором произведения
Книга автора
Немного строк и междустрочий 
 Автор: Ольга Орлова