interaction:[/b]
1. The ways in which members of the Community «FCLSA» interact with each other for the existence and functioning of the Community are determined in accordance with these Regulation.
2. The ways in which members of the Community interact with each other may be through information networks or through face-to-face meetings.
Interaction in information networks can be represented by communications of various kinds (groups, communities, channels in social networks, etc.).
All methods of interaction should not violate the established Rules of Community.
3. Interactions through information networks and through face-to-face meetings are equivalent to each other.
The Organization dates:
1. The terms of the Community's organization are established in accordance with these Regulation.
2. The Community was organized on August 1, 2025.
3. On August 1, 2025, by a general decision of the members, the Community «FCLSA» was named after Yakov Petrovich Polonsky (1819-1898), a Russian poet and prose writer.
Das Satzung der Freie Gesellschaft für Literatur, Wissenschaften und Autorschaft (Gesellschaft «FGLWA»)
Das allgemeine Bestimmungen:
1. Das Freie Gesellschaft für Literatur, Wissenschaften und Autorschaft (kurz – «FGLWA») oder Gesellschaft «FGLWA» ist eine freie, freiwillige Vereinigung von Personen oder Gruppen von Personen, die sich für (potenziell interessierte) und /oder Hobbys im Bereich der Kultur (Literatur und Wissenschaft im breiten Verständnis dieser Begriffe) interessieren und /oder die Fähigkeit haben, Texte (künstlerischer und nicht künstlerischer Natur) zu verfassen, die auf einem nichtkommerziellen Prinzip sowie auf den Grundsätzen der Gleichheit, Freiheit und Unabhängigkeit von allen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen gegründet wurden.
Die Bezeichnung «Freie Gesellschaft für Literatur, Wissenschaften und Autorschaft» und «Gesellschaft "FGLWA"» ist identisch und gleichwertig (im Folgenden wird nur die Bezeichnung «Gesellschaft "FGLWA"» oder einfach Gesellschaft verwendet, um die Abkürzung zu erleichtern).
2. Die Gesellschaft «FGLWA» wird als frei bezeichnet, weil sie völlig unabhängig und frei von Einfluss von außen ist (sowohl von staatlichen als auch nichtstaatlichen Institutionen oder Einzelpersonen), keinen Grundsatz hat, jemandem oder irgendetwas zu unterwerfen, oder weil sie sich dem vorherrschenden Prinzip des freiwilligen Beitritts, der Mitgliedschaft in dieser Gesellschaft und des Austritts aus dieser Gesellschaft unterwirft.
Die Innenstruktur und die Regeln der Gesellschaft «FGLWA» werden gemäß dieser Satzung gebildet.
3. Die Gesellschaft «FGLWA» predigt die Ideen der allgemeinen Gleichheit und Gleichberechtigung ihrer Mitglieder, die Grundsätze der Unabhängigkeit von Organisationen oder Einzelpersonen, des gemeinnützigen Ansatzes, der freiwilligen Mitgliedschaft und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, der Apolitik und der Grundsätze, die Kultur als höchsten Wert im Leben der Menschheit zu deklarieren, die in dieser Gesellschaft Vorrang vor dem Begriff der Staatlichkeit hat.
Die Gesellschaft «FGLWA» respektiert die Rechte und Würde jedes ihrer Mitglieder.
4. Die Hauptziele der Gesellschaft «FGLWA» bestehen darin, Literatur und Wissenschaft in der Gesellschaft zu fördern, um diese Begriffe weit zu verstehen, den Menschen das Interesse an diesen Bereichen des menschlichen Lebens zu vermitteln und sie für zukünftige Generationen zu erhalten und zu entwickeln.
Außerdem ist die Grundidee, auf der die Gesellschaft «FGLWA» basiert, die Verkündigung der Kultur (Literatur, Wissenschaften, Künste usw.) zum höchsten Wert im Leben der Menschheit und ihre Vorherrschaft über Politik und Staatlichkeit in den Köpfen der Mitglieder dieser Gesellschaft.
Ein wichtiges Ziel der Gesellschaft «FGLWA» ist auch die Unterstützung und Unterstützung von Autoren, die sich auf dem Gebiet des Schreibens von Texten sowohl künstlerischer (literarischer) als auch nicht künstlerischer (wissenschaftlicher oder philosophischer) Natur manifestieren können, d.h. Neues ins kulturelle Leben zu bringen, neue literarische und wissenschaftliche Werke zu schaffen. Die Gesellschaft «FGLWA» hilft allen ihren Autoren-Mitgliedern, von anderen Personen gehört und gelesen zu werden.
5. Der wichtigste und wichtigste Wert, der von der Gesellschaft «FGLWA» verkündet wird und für den es existiert, ist Kultur. Im Gegenzug repräsentiert Kultur (wie aus dem Namen der Gesellschaft ersichtlich) Literatur, Wissenschaften, Kunst usw. im breiten Verständnis dieser Begriffe.
Literatur (d.h. die schriftlichen Errungenschaften des menschlichen Geistes) wird als künstlerisch (Poesie, künstlerische Prosa usw.) und als nicht künstlerisch (philosophische Werke und Abhandlungen, wissenschaftliche und Forschungsarbeiten usw.) anerkannt.
Die Wissenschaften (dh das System des Wissens und der Vorstellungen des Menschen über die Welt und die Weltordnung) werden in drei Zweigen anerkannt: Naturwissenschaften, Geisteswissenschaften und technische Wissenschaften. Die Naturwissenschaften spiegeln das Wissen des Menschen über die Welt wider, ohne dass der Mensch selbst beteiligt ist, die Geisteswissenschaften sind die Gesamtheit des menschlichen Denkens und der Errungenschaften und die technischen sind die Gesamtheit des menschlichen Wissens und der Errungenschaften in Technik und Technologie.
Welche Zweige und Formen der Literatur und der Wissenschaften bevorzugt werden und an welchen sie interessiert sind, entscheidet jedes Mitglied der Gesellschaft «FGLWA» individuell für sich.
6. Die Gesellschaft «FGLWA» ist strikt gegen den Einfluss von außen durch staatliche oder nichtstaatliche Institutionen oder Einzelpersonen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft «FGLWA» gegen die Politisierung des kulturellen Lebens der Menschheit, den übermäßigen und schädlichen Einfluss der Politik auf die geistige und kulturelle Entwicklung der Menschen jederzeit und überall.
Auch, die Gesellschaft «FGLWA» ist ein Gegner und Handel im kulturellen Leben der Menschen. Jede Errungenschaft der Wissenschaften und Künste sollte als universelles, öffentliches Eigentum betrachtet werden, an das jeder ohne Einschränkungen teilnehmen kann.
7. Jeder kann freiwillig ohne Einschränkungen in die Gesellschaft «FGLWA» eintreten. Die einzige Voraussetzung für den Eintritt kann sein, dass ein Mitglied ein Interesse (potenzielles Interesse) an Literatur, Wissenschaften, Kunst usw. hat oder nicht. Es gibt keinen Handel und ist nicht erlaubt.
Das Mitglied genießt alle Rechte und Gleichberechtigungen, die ihm von der Gesellschaft gewährt werden, das Recht, am Leben der Gesellschaft teilzunehmen, das Recht, in der inneren Struktur der Gesellschaft gemäß den Regeln der Gesellschaft zu wählen und gewählt zu werden. Es ist die einzige Pflicht eines Mitglieds der Gesellschaft, die Regeln nach seinem Eintritt einzuhalten.
Außerdem kann jedes Mitglied der Gesellschaft diese Gesellschaft freiwillig und jederzeit auf eigenen Wunsch verlassen. Die einzige Ausnahme kann ein Zwangsausschluss aus der Gesellschaft als eine extreme Maßnahme sein, die für Regelverstöße gilt.
8. Die Gesellschaft «FGLWA» ist ein Gegner der politischen und kulturellen Grenzen zwischen den Menschen, erkennt und respektiert die Rechte und Würde jedes Subjekts des menschlichen Lebens.
9. In der Gesellschaft «FGLWA» gibt es keine Verankerung einer Sprache als grundlegend oder allgemein verbindlich. Die Gleichberechtigung der Sprachen (sowohl natürliche als auch künstliche) wird anerkannt.
Die Kommunikation zwischen den Mitgliedern der Gesellschaft ist in jeder Sprache erlaubt, die für sie bequem und verständlich ist. Die Entwicklung, Praxis und Kultivierung sowohl künstlicher Sprachen sind ebenfalls willkommen. Künstliche Sprachen, die direkt von einem Mitglied der Gesellschaft erstellt und entwickelt wurden, sind besonders willkommen.
10. Die Gesellschaft «FGLWA» existiert und funktioniert gemäß dieser Satzung, hat eine interne Struktur und Regeln, die in dieser Satzung verankert sind.
Das Innenstruktur:
1. Die Innenstruktur der Gesellschaft «FGLWA» wird durch die in dieser Satzung festgelegten Bestimmungen dargestellt.
2. Die Innenstruktur der Gesellschaft «FGLWA» wird durch das Vorhandensein des Rats der Gesellschaft «FGLWA» sowie durch die Positionen des Organisators, Mitorganisators, des Vorsitzenden, Stellvertretenders Vorsitzende, der Mitglieder und Kandidaten für die Mitgliedschaft in der Gesellschaft «FGLWA» dargestellt.
3. Das höchste bevollmächtigte Organ ist der Rat der Gesellschaft, dem alle Mitglieder angehören. Der Rat führt Abstimmungen zu verschiedenen Gesellschaftsfragen durch, einschließlich der vom Vorsitzenden initiierten Abstimmungen.
Der Vorstand der Gesellschaft bestätigt den Vorsitzenden, entscheidet über seine Disqualifikation im Falle eines Verstoßes gegen die Regeln und erwägt auch die Kandidatur für die Mitgliedschaft in der Gesellschaft.
4. Der Organisator der Gesellschaft ist die Person, auf deren Initiative diese Gesellschaft als Institution gegründet wurde. Der Organisator ist eine Art ideologischer Mastermind der Gesellschaft, zu dem der Gedanke gekommen ist, diese Gesellschaft zu gründen, und der diesen Gedanken zum Leben erweckt hat.
Nach der Gründung dieser Gesellschaft enden alle wesentlichen Befugnisse des Veranstalters damit. Der Veranstalter ist ebenso wie alle anderen ein vollwertiges Mitglied dieser Gesellschaft, genießt die gleichen Rechte und Pflichten mit allen anderen Mitgliedern und kann ohne jegliche Vorteile und Einschränkungen am Leben der Gesellschaft teilnehmen. Der Veranstalter kann auch zum Vorsitzenden gewählt und gewählt werden und an anderen Abstimmungen der Gesellschaft teilnehmen. Der Veranstalter kann die Gesellschaft auch auf eigenen Wunsch verlassen, wie alle anderen Mitglieder, und die Gesellschaft selbst wird nach dem Verlassen nicht liquidiert. Bei grobem Verstoß gegen die Regeln kann auch ein Ausschlussmaß von der Gesellschaft an den Veranstalter angewendet werden.
Der Veranstalter kann seine/ihre ideologischen Mitorganisatoren haben.
5. Der Mitorganisator ist eine Person, die dem Veranstalter bei der Gründung der Gesellschaft und ihrer Organisation, bei der Gewinnung potenzieller Mitglieder, bei der Agitation und so weiter geholfen hat. Der Mitorganisator ist eine Art ideologischer Mitstreiter und Assistent des Veranstalters bei der Gründung der Gesellschaft.
Ein Mitorganisator kann einer oder mehrere sein.
Der Mitorganisator trägt wie der Veranstalter die gleichen
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Правильно! Как можно без эсперанто? Без эсперанто никак нельзя!
Но я так и не понял - что это и зачем? Нет, я не против, я искренне желаю понять главную идею и цель общества "Волна" (Вольного общества литературы, науки и еще чего-то там. А, вот - авторства!)
Можно как-то покороче пояснить, а то мне такой объем мелким почерком, да еще и на эсперанто, не очень дался.