Типография «Новый формат»
Заметка «Заметки» (страница 9 из 13)
Тип: Заметка
Раздел: О культуре
Автор:
Читатели: 18 +18
Дата:

Заметки

Rechte und Pflichten eines Mitglieds der Gesellschaft ohne Vorteile und Einschränkungen.
6. Der Vorsitzende der Gesellschaft ist ein Amtsträger in der Gesellschaft, dessen Aufgaben die interne Kontrolle über die Einhaltung der Regeln durch alle Mitglieder der Gesellschaft sowie die Funktion einer externen Vertretung der Gesellschaft außerhalb der Gesellschaft («Gesicht der Gesellschaft») sind.
Der Vorsitzende wird vom Rat der Gesellschaft mit der Mehrheit der Stimmen aus den von einem Mitglied der Gesellschaft vorgeschlagenen Kandidaten oder von selbst ernannten Kandidaten gewählt. Der Vorsitzende wird unbefristet gewählt und kann sein Amt im Falle eines eigenen Willens oder im Falle einer Disqualifikation bei einer Abstimmung im Gemeinderat wegen eines Verstoßes gegen die Regeln aufgeben.
Nur Mitglieder der Gesellschaft können als Kandidaten für den Vorsitzenden angesehen werden.
Der Veranstalter und der Mitorganisator(-n) können ebenfalls zum Vorsitzenden gewählt werden.
Der Vorsitzende ernennt sich nach seiner Wahl einen Stellvertretender, kann dies jedoch nicht tun (hängt vom Willen des Vorsitzenden ab), wenn er es für möglich hält, seine Aufgaben ohne Hilfe zu erfüllen.
Der Vorsitzende hört nach seiner Wahl nicht auf, alle Rechte und Pflichten zusammen mit den übrigen Mitgliedern der Gesellschaft zu genießen.
Die Hauptaufgabe des Vorsitzenden besteht darin, die Einhaltung der Regeln durch alle Mitglieder der Gesellschaft zu überwachen. Wenn ein Mitglied der Gesellschaft Verstöße feststellt, kann der Vorsitzende Abstimmungen über die Anwendung von Abschottungsmaßnahmen gegen den / die Täter einleiten oder die Abschottungsmaßnahmen für den/die Täter selbst anwenden.
Der Vorsitzende hat das Recht, die Durchführung von Abstimmungen im Gemeinderat in irgendwelchen Fragen zu initiieren.
Der Vorsitzende ist das sogenannte «Gesicht der Gesellschaft», das berechtigt ist, die Gesellschaft in der Außenwelt zu vertreten, kann Agitationen durchführen und unter Nichtmitgliedern zur Mitgliedschaft in der Gesellschaft aufrufen.
Der Vorsitzende entscheidet über die Annahme oder Ablehnung von Kandidaten für die Mitglieder der Gesellschaft aus den im Rat behandelten Zahlen.
Wenn der Vorsitzende gegen die Regeln der Gesellschaft verstößt, können alle anderen Mitglieder der Gesellschaft eine Abstimmung im Vorstand einleiten, um den Vorsitzenden von seinem Amt zu disqualifizieren. Nach der Disqualifikation des Vorsitzenden im Vorstand wird über sein weiteres Schicksal entschieden (Verbleib in der Gesellschaft oder seinen Ausschluss aus der Gesellschaft).
7. Der Stellvertretender Vorsitzendeder Gesellschaft wird vom Vorsitzenden als persönlicher Assistent ernannt (optional).
Der Stellvertretender Vorsitzende leistet dem Vorsitzenden auf seine Weisungen und Aufforderungen alle notwendige Hilfe.
Wenn es aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, dass der Vorsitzende seine direkten Aufgaben als Vorsitzender wahrnimmt, wird der Stellvertretender ihn vollständig ersetzen.
Jedes Mitglied der Gesellschaft (einschließlich des Veranstalters und Mitorganisators) kann Stellvertretender werden.
Nach Beendigung der Ausübung seiner Amtszeit durch den Vorsitzenden (freiwilliger Rückzug oder Disqualifikation) wird das Amt des Stellvertretender automatisch abgeschafft. Der neu gewählte Vorsitzende ernennt sich selbst einen Stellvertretender (auch wenn es dieselbe Person ist).
Der Vorsitzende kann nach eigenem Ermessen einen Stellvertretender abziehen und einen anderen ernennen. Der Vorsitzende kann seine Stellvertretender beliebig oft wechseln.
Der Stellvertretender Vorsitzende kann auch seine Entlassung selbst einleiten, indem er die weitere Erfüllung seiner Aufgaben ablehnt.
Bei Verstößen gegen die Regeln kann der Stellvertreter auch vom Vorsitzenden entlassen und der Ernennung von einstweiligen Maßnahmen unterzogen werden.
8. Die Mitglieder der Gesellschaft sind gleichberechtigte Mitglieder des Lebens der Gesellschaft, genießen gleiche Rechte und tragen gleiche Pflichten.
Die Mitglieder der Gesellschaft haben das Recht, am Leben der Gesellschaft teilzunehmen, sind berechtigt, im Vorstand zu wählen und gewählt zu werden und sind verpflichtet, die Regeln der Gesellschaft einzuhalten.
Für die Verletzung der Regeln kann auf jedes Mitglied der Gesellschaft eine Sammelmaßnahme bis zum Ausschluss aus der Gesellschaft angewendet werden.
Mitglieder der Gesellschaft treten freiwillig in die Gesellschaft ein und können die Gesellschaft jederzeit freiwillig verlassen.
9. Kandidaten für die Mitgliedschaft in der Gesellschaft sind Personen, die ihren Willen zum Ausdruck bringen, der Gesellschaft beizutreten.
Vor der Entscheidung, sie in die Gesellschaft aufzunehmen, gelten die Kandidaten nicht als Mitglieder der Gesellschaft, sie haben keine Rechte und Pflichten in der Gesellschaft. Nach der Entscheidung, sie in die Gesellschaft aufzunehmen, werden die Kandidaten Mitglieder der Gesellschaft.
Die Entscheidung über die Annahme dieser oder jener Kandidaten trifft der Vorsitzende nach Prüfung der Kandidaten im Rat der Gesellschaft.

Das Regeln:
1. Die Regeln der Gesellschaft «FGLWA» werden durch die in dieser Satzung festgelegten Bestimmungen dargestellt.
2. Die Regeln der Gesellschaft «FGLWA» sind für jedes Mitglied der Gesellschaft allgemein verbindlich.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Regeln kann ein Mitglied der Gesellschaft im Vorstand der Gesellschaft die Frage aufwerfen, ob gegen den Verstoß gegen die Vergeltungsmaßnahmen vorgegangen werden soll.
3. Die Strafmaßnahmen gegen den Täter werden durch die folgenden Sanktionen dargestellt (aufsteigend):
– Warnung;
– strenge Warnung;
– entzug des Stimmrechts für einen bestimmten Zeitraum;
– ausschluss aus der Gesellschaft.
Die Entscheidung über die Anwendung von Abschottungsmaßnahmen wird entweder durch Abstimmungen im Rat der Gesellschaft (für schwere Verstöße) oder durch den Vorsitzenden der Gesellschaft (für kleinere Verstöße) getroffen.
Der Vorsitzende der Gesellschaft hat das Recht, eine Warnung und eine strenge Warnung selbst auf kleine Verletzer anzuwenden, da für diese Sanktionen keine Abstimmung erforderlich ist. Entscheidungen über den Entzug des Stimmrechts oder den Ausschluss aus der Gesellschaft werden in Abstimmungen im Gemeinderat getroffen.
4. Das Hauptziel der Existenz und des Funktionierens der Gesellschaft «FGLWA» ist die Popularisierung der Kultur (Literatur, Wissenschaften, Künste usw.) im Leben der Menschen, die Förderung ihrer Ersparnisse, Entwicklung und Wohlstand, die Vereinigung von Kulturinteressierten und deren Popularisierung sowie die Unterstützung der Urheberschaft.
Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft «FGLWA» basiert auf den Grundsätzen der Gleichheit, der Gleichberechtigung und der gegenseitigen Achtung von Ehre und Würde.
5. Alle Mitglieder der Gesellschaft «FGLWA» sind untereinander gleich, d.h. Sie haben gleiche Rechte und haben gleiche Pflichten.
Die Verminderung der Ehre und Würde eines Anderen und eine grundlose Einschränkung der Rechte sind nicht zulässig.
6. Alle Mitglieder der Gesellschaft «FGLWA» haben das Recht, in Übereinstimmung mit der internen Struktur der Gesellschaft zu wählen und in Positionen gewählt zu werden.
7. Alle Mitglieder der Gesellschaft «FGLWA» sind verpflichtet, einander zu respektieren, die Meinung jedes Mitglieds zu respektieren, die Autorität der Gesellschaft selbst zu respektieren, die Normen der inneren Struktur der Gesellschaft zu beachten und die Symbole der Gesellschaft respektvoll zu behandeln.
Es ist nicht erlaubt, Mitglieder der Gesellschaft zu beleidigen, die Autorität der Gesellschaft zu vermindern und die Symbolik der Gesellschaft zu missachten. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen gelten eine Warnung und eine strenge Warnung. Für eine systematische Verletzung ist ein Ausschluss aus der Gesellschaft möglich.
8. In der Gesellschaft «FGLWA» sind politische Agitation und Propaganda, offene Erklärungen über Sympathie oder Abneigung gegen bestimmte politische Bewegungen, staatliche oder nichtstaatliche Organe, politische Personen usw. verboten. Es ist keine Diskussion über politische Ereignisse und Phänomene erlaubt. Eine Ausnahme kann nur der wissenschaftliche oder literarische Schaffensansatz (historische Forschung, literarische Charaktere usw.) sein.
Es ist verboten, die politische Symbolik eines Staates oder einer politischen Bewegung außerhalb des Kontexts der Geschichte und / oder Wissenschaft zu demonstrieren, und es sind auch keine Aufrufe erlaubt, einer politischen Bewegung beizutreten.
Es ist verboten, Sympathie oder Abneigung gegenüber politischen Personen (Staatsmännern usw.) zu äußern, sowohl für die Verstorbenen als auch für die heute Lebenden.
Für die Verletzung aller in diesem Absatz genannten Verbote ist eine Verwarnung oder eine strenge Verwarnung vorgesehen. Für die Fortsetzung der Verletzung nach der Anwendung dieser Maßnahmen wird die Frage gestellt, ob der Täter aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird.
9. Der Handel ist in der Gesellschaft «FGLWA» verboten. Niemand kann eine Gebühr für eine Handlung innerhalb der Gesellschaft von jemandem verlangen, insbesondere ist eine bezahlte Mitgliedschaft in der Gesellschaft nicht zulässig.
Die Amtsträger der Gesellschaft haben kein Recht, von den übrigen Mitgliedern eine Gebühr für etwas innerhalb der Gesellschaft zu verlangen.

Обсуждение
04:47(3)
1
Александр Джуга
Устав написан на русском, английском, немецком языках и на международном языке эсперанто.
=======================================
Правильно! Как можно без эсперанто? Без эсперанто никак нельзя!
Но я так и не понял - что это и зачем? Нет, я не против, я искренне желаю понять главную идею и цель общества "Волна" (Вольного общества литературы, науки и еще чего-то там. А, вот - авторства!)
Можно как-то покороче пояснить, а то мне такой объем мелким почерком, да еще и на эсперанто, не очень дался.
15:39
Да-да-да Джуга, я тоже не осилил всего текста, многовато и мудрено. Хотелось бы покороче и самую суть!
10:35(1)
Владимир Алексеевич Афутин
Ну, Устав – это скорее пример того, как должны выглядеть уставы сообществ подобного образца, написан для тренировки и чисто из спортивного интереса, т.е. "как надо писать уставы".
Но, по правде говоря, такое сообщество впоследствии действительно было создано. Если будет интересно, вот ссылка в ВК и Telegram:
@obshchestvopolonskogo
Присоединиться может любой желающий.
В обществе регулярно публикуется контент на исторические, научные, литературные и иные связанные с этим темы.
10:54(1)
Александр Джуга
Если там такое же занимательное чтиво, то, благодарю, но я воздержусь.
10:59
Владимир Алексеевич Афутин
Там много всего.
Но право Ваше.
Никто ни к чему никого не принуждает, всё абсолютно на добровольных началах.
09:24
Комментарий удален автором произведения
Книга автора
Немного строк и междустрочий 
 Автор: Ольга Орлова